„Was kann man besseres tun als den Krieg zu verraten.“
Jakob Brock wurde nur 23 Jahre alt. Der an der Ostfront eingesetzte Soldat hatte während eines Fronturlaubs im Februar 1945 geheiratet und deswegen einen Urlaubs-Verlängerungsantrag gestellt. Dieser Antrag wurde telefonisch bestätigt. Eine schriftliche Bestätigung kam aber in den Wirren der bevorstehenden Kriegsniederlage nie bei seinem Kommandeur an. Daher galt Jakob Brock als „Fahnenflüchtiger“. Ein Standgericht verurteilte Brock am 7. April 1945 zum Tode. Ein Erschießungskommando vollstreckte noch am gleichen Tag in Dünnwald das Urteil.
Ermordung von „Wehrkraftzersetzern“ oder „Fahnenflüchtigen“
Jakob Brock war einer der 23 Männer, die in einem Dünnwalder Schießstand und der nahegelegenen Kiesgrube als „Wehrkraftzersetzer“ oder „Fahnenflüchtige“ erschossen wurden. Der Jüngste unter ihnen war gerade 18 Jahre alt. Nur im Klingelpütz wurden noch mehr Soldaten ermordet: Durch das Fallbeil fanden dort etwa 70 Deserteure den Tod.
„Bis vor Kurzem hatten wir nur eine vage Idee, dass dort [in Dünnwald, Anm. d. Red.] Erschießungen stattgefunden haben“ sagte Karola Fings 2016 im Kölner Stadt-Anzeiger. Die im Jahr 2016 stellvertretende Direktorin des NS-Dokumentationszentrums hatte bei spärlicher Quellenlage die Geschichte der Erschießungen in Dünnwald recherchiert.
Der Dünnwalder Schießplatz
Den Ort des Geschehens kannten viele Dünnwalder nur als „den Schießplatz“. Dieser wurde 1887 von der Preußischen Armee in der Kützeler Heide in Dünnwald angelegt. Auf sechs Schießbahnen mit bis zu 600 Meter Länge wurde Schießen geübt. Die Bahnen waren jeweils mit Erdwällen abgetrennt. Nur diese sind heute noch zu erahnen. Nach der Niederlage im Ersten Weltkrieg musste die Anlage wegen der Bestimmungen des Versailler Vertrags stillgelegt werden.
Mit der Aufrüstung der Wehrmacht fanden dort ab 1936 wieder militärische Übungen statt. Ab Oktober 1940 wurden auf dem Schießplatz und in einer nahe gelegenen Kiesgrube die Exekutionen an den Deserteuren durchgeführt. Das dort Erschießungen stattgefunden hatten, war vielen Dünnwaldern unbekannt.
Stele als Denkmal
Zur Erinnerung an dieses finstere Kapitel wurde vor fast exakt einem Jahr, am 29. September 2019, ein Denkmal für die Opfer der NS-Militärjustiz am ehemaligen Schießplatz Dünnwald eingeweiht. Die Initiative dafür hatten Dünnwalder Vereine und Einzelpersonen ergriffen. Die Aufstellung der Stele wurde von der Bezirksvertretung Mülheim einstimmig, bei Enthaltung von drei Stimmen aus der CDU-Fraktion, beschlossen.
Unter Federführung des NS-Dokumentationszentrums wurden Ruedi und Vera Baur beauftragt, dieses Denkmal zu errichten. Die beiden Künstler hatten bereits 2009 das Deserteurdenkmal am Appellhofplatz errichtet. Das Denkmal, so die Historikerin Fings, soll „die Geschichte der Militärjustiz erhellen, wobei wir den Schwerpunkt auf die Opfer legen.“ Entstanden ist eine schlanke Stele mit einem Zitat des ehemaligen Wehrmachtsdeserteurs Ludwig Baumann:
„Was kann man Besseres tun als den Krieg verraten.“
Erinnerung an Deserteure dringend notwendig
Die letzten NS-Urteile gegen Kriegsdienstverweigerer, Wehrkraftzersetzer, Wehrmachtdeserteure und Kriegsverräter wurden erst 2009 vom Deutschen Bundestag für nichtig erklärte. Nach dem Kriegsende galt diese Gruppe als Feiglinge oder Verräter, die Angehörigen wurden oft diskriminiert und erhielten keine Hinterbliebenenrenten.
Die junge Witwe von Jakob Brock erfuhr erst nach der Erschießung vom Tod ihres Mannes. Seine erst im November 1945 geborene Tochter hat ihren Vater nie kennenlernen können.
Ein Stolperstein zur Erinnerung an Jakob Brock
Am 18. Oktober 2022 wurde zur Erinnerung an Jakob Brock ein Stolperstein in der Neunkircher Straße 6 in Ostheim verlegt. Dort hatte Jakob Brock mit seiner Frau gelebt. Vielen Dank an Heike Mörs, eine Enkelin von Jakob Brock. Sie hat mir das Bild des Stolpersteins zur Verfügung gestellt.
Außerdem erinnert der „Jakob-Brock-Weg“ an am 7. April 1945 erschossenen Jakob Brock.
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