Die Karnevalisten hatten es geahnt! Das Motto der Session 1974/75 lautete „Seid umschlungen Millionen“. Und tatsächlich hatte die Stadt Köln es pünktlich zum 1. Januar 1975 geschafft: Man war eine Millionenstadt.
Möglich wurde dies durch das „Köln-Gesetz“.1Bitte nicht verwechseln mit dem „Kölschen Grundgesetz“. Das ist etwas völlig anderes. Dieses Gesetz hieß im besten Amts-Deutsch „Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Köln“ und war Teil einer ebenso umfassenden wie auch umstrittenen Gebietsreform in Nordrhein-Westfalen.
Zu kleine Gemeinden kommen Aufgaben nicht nach
Auch die größten Kritiker dieser Gebietsreform mussten zugeben, dass die Gemeinden, Kreise und Städte in Nordrhein-Westfalen dringend neu geordnet werden sollten. Viele Kommunen waren zu schlichtweg zu klein, um ihren kommunalen Aufgaben wie Infrastruktur, Kultur, oder Finanzen eigenständig nachzukommen.
Die kleinteilige Gliederung spiegelte sich auch in der Anzahl der Gemeinden wider: Es gab im Jahr 1965 insgesamt 2362 Gemeinden in NRW. Mehr als die Hälfte dieser Gemeinden hatten unter 1000 Einwohnern, die kleinste Gemeinde hatte gerade einmal drei Einwohner – eine Reform war dringend notwendig. Folglich startete CDU/FDP- Landesregierung Nordrhein-Westfalens unter Ministerpräsident Franz Meyers (CDU) im Jahr 1966 ein erstes Neugliederungsprogramm, welches hauptsächlich den ländlichen Raum betraf.
Stadt Köln sieht Chance für schnelles Wachstum
Mit der zweiten Stufe der Neugliederung ab 1969 wurden auch die Grenzen der Kommunen in den Ballungsräumen neu geregelt. So brachte die SPD/FDP-Landesregierung unter Ministerpräsident Heinz Kühn (SPD) am 24. Mai 1974 einen Gesetzentwurf für das „Köln-Gesetz“ in den Landtag ein.
Die Stadt Köln hatte zu diesem Thema auch bereits 1972 eindeutig Stellung bezogen, sah man doch auch die Chance auf ein schnelles Wachstum:
„Die Grenzen der kommunalen Gebietseinheiten in unserem Lande stammen großenteils noch aus dem vorigen Jahrhundert;2Damit ist hier das 19. Jahrhundert gemeint sie hemmen nicht nur zahlreiche Gemeinden in ihrer Entwicklung, sondern wirken vielfach auch anachronistisch, da inzwischen vornehmlich in den Ballungsgebieten neue Lebens, Siedlungs- und Wirtschaftsräume entstanden sind. Dieser Entwicklung haben sich aber die Grenzen der kommunalen Einheiten nicht angepaßt.“3Quelle: Das Großzentrum Köln. Neuordnungsvorschlag der Stadt Köln zur kommunalen Gebietsreform. Herausgegeben von der Stadt Köln, 1972, Seite 5
Zweites Neugliederungsprogramm macht Köln zur Millionenstadt
Das „Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Köln“ trat am 1. Januar 1975 in Kraft und machte Köln, dank den Eingemeindungen 192.000 neuer Bürger kurzfristig zu Millionenstadt.
Der größte „Fang“ für die Domstadt war mit 83.000 Menschen Porz, gefolgt von Rodenkirchen mit ca. 45.000 Bürgern, 24.000 aus Lövenich, 10.000 Neu-Bürger aus Esch und 4.000 aus Widdersdorf. Außerdem wurde auch Wesseling mit ca. 25.000 Bürgern eingemeindet. Auch flächenmäßig machte Köln einen gewaltigen Sprung von 25.000 auf 47.000 Hektar.
Der „Kölner Polyp, der weit ins Land greift“
Bis heute trauern viele Gemeinden der verlorenen Eigenständigkeit nach. Besonders ausgeprägt ist diese Einstellung in Köln-Porz. Der Historiker Frank Schwalm nennt diesen Lokalpatriotismus „Porztümelei“.4Kölner Stadt-Anzeiger vom 26.01.2015 Dabei war, so Schwalm, „Porz eigentlich keine gewachsene Stadt. Sie entstand erst 1928 aus der Zusammenlegung von Wahn und Heumar“. Ein Redner in Düsseldorfer Landtag sprach in einer Sitzung sogar vom „Kölner Polyp, der weit ins Land greift“.
So schlossen sich die Porzer, wie auch die Rodenkirchener, einer Klage der Wesselinger gegen die Eingemeindung an. Doch während Wesseling Recht bekam und zum 1. Juli 1976 wieder eigenständig wurde, seien Porz und Rodenkirchen, so der Verfassungsgerichtshof, „eng genug mit der Nachbarstadt verknüpft“ und blieben Teile der Stadt Köln.
Mit Wesseling verlor Köln aber nicht nur den Zugriff auf die lukrativen Gewerbesteuerzahler der chemischen Industrie, sondern auch den Status als Millionenstadt. Es sollte bis 2010 dauern, bis Köln sich wieder mit dem Titel „Millionenstadt“ schmücken durfte.
Repräsentanten-Entlassungsprogramm
Selbstverständlich fielen durch die Reform viele Pöstchen in der kommunalen Verwaltung weg. Schnell machte das Schlagwort vom „Repräsentanten-Entlassungsprogramm“ die Runde. Damit würde auch, so der Vorwurf, die Bürgernähe verloren gehen. Immerhin wurde durch die Gebietsreform die Anzahl der Gemeinden von 2.362 auf 396 gesenkt.
Dem Vorwurf der fehlenden Bürgernähe entgegnete man mit den neu eingerichteten Bezirksvertretungen. Allerdings sind diese Bezirksvertretungen bis heute weder mit den notwendigen finanziellen Mitteln noch mit ausreichenden Rechten ausgestattet, um das durch die Gebietsreform verloren gegangene Gefühl der kommunalen Mitwirkung kompensieren zu können.
Keine 0221-Telefonvorwahl in Sürth oder Porz
Bis heute sind die Auswirkungen der Gebietsreform spürbar. Je nach Stadtteil haben die Telefonanschlüsse, z. B. in Sürth oder auch in Porz, andere Vorwahlen. Die Verwaltung und Gerichtsbezirke wurden neu geregelt, so müssen bis heute die Kölner aus Zollstock, Raderberg oder Marienburg ihre neuen Pässe in Rodenkirchen abholen.
Durch die rückgängig gemachte Eingliederung Wesselings konnte sich zumindest der vermasselte Einsatz Kölner Feuerwehrleute, die kurz nach der Reform in Wesseling eingesetzt wurden, nicht wiederholen: Weil ihnen unbekannt war, dass Wesseling über ein eigenes Krankenhaus verfügte, fuhren sie mit einem Patienten bis nach Köln.
Und die Karnevalisten wählten nach „Seid umschlungen Millionen“ (Session 1974/75) das Motto der nachfolgenden Session weniger verfänglich und widmeten die Session 1975/76 ihrem geliebten Kölner Komponisten: „Sang und Klang mit Willi Ostermann“.
Dagegen konnten auch die Wesselinger nicht klagen.
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