Äußerst ungewohnte Töne schallten durch den Dom: „Allahu akbar“ („Gott ist groß“) hieß es. Und Gläubige rollten ihre Gebetsteppiche in einem Seitenschiff der Kathedrale aus und beteten. Dass es sich dabei nicht um das übliche Publikum eines katholischen Sonntagsgottesdiensts handelte, ist offensichtlich.
Tatsächlich beteten am 3. Februar 1965 mehrere Hunderte Muslime im Kölner Dom. An diesem Tag endete der Fastenmonat Ramadan. Das Ende des Ramadan feiern die Muslime mit einem dreitägigen Fest. Dazu gehört auch das feierliche Gebet. Das Problem aber war: Es gab keine geeignete Moschee für die Gläubigen.
Kardinal Josef Frings war Gegner dieser Aktion
So gab es eine Absprache, dass die Gläubigen ihre Gebetsteppiche im Dom ausrollen durften. Doch dieses Gebet der Muslime in dem katholischen Gotteshaus war durchaus umstritten. Denn die Zusage für diese Aktion wurde nur von einem einzelnen Mitglied des Domkapitels gegeben.1Das Domkapitel ist das oberste Leitungsgremium des Doms und besteht aus Dompropst, Domdechant, zehn residierenden und vier nichtresidierenden Domkapitularen. Die nichtresidierenden Kapitulare sind Geistliche des Erzbistums Köln mit Priester- oder Bischofsweihe, von denen einer möglichst der Bonner KatholischTheologischen Fakultät angehören soll. Die residierenden Domkapitulare sind für die Gestaltung der Gottesdienste, den Erhalt des Domes und die Verwaltung des Vermögens verantwortlich.
„Sicher ist aber, dass das Domkapitel nachträglich die Entscheidung mitgetragen hat“, so der ehemalige Domprobst Norbert Feldhoff. Übrigens war der damalige Kölner Erzbischof Kardinal Josef Frings gegen dieses Gebet in der christlichen Kirche, so Feldhoff.
Einmaliges Ereignis – Dom jetzt eine Moschee?
Bleibt die Frage, ob es rechtens war, den Dom zu einem muslimischen Gebet zu öffnen. Auf der einen Seite hatte das gerade erst beendete Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) ausdrücklich den Respekt gegenüber dem Islam bekundet. Es gab sogar eine Empfehlung, dass die Bistümer den Muslimen Räume zur Verfügung stellen sollten.
Auf der anderen Seite wurden hier ausdrücklich Kirchen und Kapellen ausgenommen, weil Kruzifixe, Bilder und Statuen für Muslime ein Ärgernis sein könnten. Für die Gläubigen, die im Februar 1965 im Dom beteten, stellte dies wohl kein Problem dar. Ganz im Gegenteil: Entsprechend des islamischen Gebots, auch für Gotteshäuser zu spenden, bedankten sich die Betenden, indem sie nach dem Gebet großzügig für den Erhalt des Doms spendeten.
Trotzdem blieb diese Aktion ein einmaliges Ereignis, auch wenn die Kölnische Rundschau dieses besondere Gebet als „Tag, der Religionsgeschichte gemacht hat“ bezeichnete. Denn nach dem Verständnis bestimmter muslimischer Gruppen, so Norbert Feldhoff, gehen Räume, in denen einmal gebetet würde, in ihr Eigentum über. So könnte man den Dom seit diesem Tag im Februar 1965 auch als Moschee bezeichnen.
Debatte über den Muezzin-Ruf in Köln
Heute gehen die Meinungen über die Religionen weit auseinander, wie die zum Teil hitzig geführte Debatte über den Muezzin-Ruf zeigen: Die Stadt erlaubt in einem auf zunächst zwei Jahre befristeten Modellprojekt, dass der Gebetsruf zum Gebet am Freitag zwischen zwölf und 15 Uhr erschallen darf.
Die Kommentare in den sogenannten „Sozialen Medien“ zeigen die ganze Bandbreite: Von der „Islamisierung des Abendlands“ bis „Wenn einer religiösen Krach machen darf, dürfen es alle anderen auch.“ sind alle Meinungen vertreten.
Ich halte es da eher mit dem Kölschen Grundgesetz,
Artikel 3: „Et hätt noch immer jot jejange.“
Kardinal Meissner: Richter-Fenster passt eher in eine Moschee
Kardinal Meissner (1933 – 2017) hatte dem wunderschönen und vielbeachteten Richter-Fenster schnell attestiert, dass dieses „eher in eine Moschee oder ein anderes Gebetshaus“ passen würde, aber nicht in eine gotische Kathedrale.
Aber da hatte der „Gottesmann“ Meissner eindeutig Unrecht: Rund 80 Prozent aller Besucher im Dom sind von dem Richter-Fenster begeistert.
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